Allgemeine Geschäfts Bedingungen (AGB)

AGB

1. Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen zwischen Energie-GT (im Folgenden "Auftragnehmer" genannt) und dem Kunden (im Folgenden "Auftraggeber" genannt).

1.2 Abweichende Bedingungen des Auftraggebers, die der Auftragnehmer nicht ausdrücklich schriftlich anerkennt, sind für den Auftragnehmer unverbindlich, auch wenn der Auftragnehmer ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.

2. Vertragsabschluss

2.1 Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch Beginn der Arbeiten zustande.

3. Leistungsumfang

3.1 Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Vertrag bzw. der Auftragsbestätigung. Nebenabreden und Änderungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den Auftragnehmer.

3.2 Der Auftragnehmer ist berechtigt, sich zur Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen Dritter zu bedienen.

4. Preise und Zahlungsbedingungen

4.1 Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

4.2 Es fallen Pauschalen für Müllentsorgung, Befestigungsmaterial, Kleinmaterial sowie für die Entsorgung von Sonderabfällen an. Die genauen Beträge sind in der aktuellen Preisliste aufgeführt.

4.3 Anfahrtspauschalen werden entsprechend der Entfernung zum Einsatzort berechnet. Die genauen Staffelungen sind in der aktuellen Preisliste aufgeführt.

4.4 Arbeitskosten sind in der aktuellen Preisliste aufgeführt und richten sich nach der Art der Dienstleistung.

4.5 Bei kurzfristigen Änderungen oder Stornierungen von Terminen durch den Auftraggeber weniger als 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin, können Pauschalen für Terminabsagen und Rücktrittsgebühren erhoben werden.

4.6 Sollte der Auftraggeber kurzfristig Änderungen am Auftrag vornehmen, trägt er die dadurch entstehenden zusätzlichen Materialbeschaffungskosten.

4.7 Sollten bestellte Waren oder Materialien vom Auftraggeber nicht rechtzeitig abgenommen werden, können Lagerkosten anfallen.

4.8 Für Wartezeiten, die durch Verzögerungen seitens des Auftraggebers entstehen, werden Gebühren nach dem gültigen Stundensatz berechnet.

4.9 Für Einsätze außerhalb der regulären Arbeitszeiten (Nacht, Wochenende, Feiertage) können Zuschläge erhoben werden.

4.10 Die Dokumentations- und Prüfkosten werden nach Aufwand berechnet. Es gilt eine Mindestpauschale.

4.11 Rechnungen sind sofort nach Erhalt ohne Abzug fällig. Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu berechnen.

5. Termine und Fristen

5.1 Liefer- und Leistungsfristen sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich vereinbart wurden.

5.2 Die Einhaltung der Fristen setzt voraus, dass der Auftraggeber seine Mitwirkungspflichten rechtzeitig erfüllt.

6. Gewährleistung

6.1 Der Auftragnehmer gewährleistet, dass die Leistungen frei von Mängeln sind. Die Gewährleistungsfrist beträgt 24 Monate ab Abnahme.

6.2 Offensichtliche Mängel sind vom Auftraggeber unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen nach Abnahme, schriftlich anzuzeigen. Andernfalls sind Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen.

7. Haftung

7.1 Der Auftragnehmer haftet für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen, nach den gesetzlichen Bestimmungen.

7.2 Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). Die Haftung ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

8. Eigentumsvorbehalt

8.1 Bis zur vollständigen Bezahlung bleiben die gelieferten Materialien und Geräte Eigentum des Auftragnehmers.

9. Datenschutz

9.1 Der Auftragnehmer erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten des Auftraggebers nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.

9.2 Der Auftraggeber willigt in die Speicherung und Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten ein, soweit dies zur Auftragsabwicklung erforderlich ist.

10. Schlussbestimmungen

10.1 Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.

10.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

10.3 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz des Auftragnehmers.

Energie-GT
Driftthun 2, 27607 Geestland
Oliver Müller

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen treten am 01.11.2023 in Kraft.

Wir benötigen Ihre Zustimmung zum Laden der Übersetzungen

Wir nutzen einen Drittanbieter-Service, um den Inhalt der Website zu übersetzen, der möglicherweise Daten über Ihre Aktivitäten sammelt. Bitte überprüfen Sie die Details in der Datenschutzerklärung und akzeptieren Sie den Dienst, um die Übersetzungen zu sehen.